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Jobs in Monheim am Rhein

So prüfen wir Bewertungen

Wer auf Jobs Monheim am Rhein Arbeitgeber bewerten darf, wie wir jede Bewertung bestätigen und prüfen und wie Betriebe eine Bewertung melden können.

Auf Jobs Monheim am Rhein bewerten Menschen, die einen Monheimer Betrieb von innen kennen: als Mitarbeiter, Azubi oder Bewerber. Damit diese Bewertungen etwas wert sind, sagen wir hier offen, wer bewerten darf, wie wir prüfen und was wir nie tun.

Wer bewerten darf

  • Mitarbeiter und ehemalige Mitarbeiter des Betriebs
  • Azubis und ehemalige Azubis
  • Bewerber, die sich bei dem Betrieb beworben haben. Sie bewerten nur den Bewerbungsablauf, und ihre Bewertungen zählen getrennt.

Wer den Betrieb nur als Kunde oder Nachbar kennt, bewertet hier nicht. Dafür gibt es andere Portale.

Wie wir jede Bewertung prüfen

  1. E-Mail bestätigen. Nach dem Absenden bekommt der Verfasser eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Ohne Klick erscheint nichts.
  2. Telefon bestätigen. Danach rufen wir den Verfasser kurz an und bestätigen Name, Betrieb und Rolle. Diesen Anruf übernimmt unsere KI-Assistentin Jana, werktags zwischen 9 und 18 Uhr. Erreicht sie niemanden, versucht sie es an bis zu drei Tagen.
  3. Prüfung durch einen Menschen. Jede Bewertung liest ein Mensch, bevor sie erscheint. Eine KI markiert vorher Stellen, die wir genauer ansehen sollten, etwa Namen von Personen oder Vorwürfe von Rechtsverstößen. Die KI entscheidet nichts, sie markiert nur.

Neben jeder Bewertung steht, wie sie belegt ist: „E-Mail und Telefon bestätigt”, „Auf Einladung des Betriebs”, „Bewerbung über Jobs Monheim belegt” oder „Beschäftigung belegt”, wenn wir einen Nachweis gesehen haben.

Wir können damit sicherstellen, dass hinter jeder Bewertung ein echter, erreichbarer Mensch steht. Ob er wirklich bei dem Betrieb gearbeitet hat, prüfen wir genauer, sobald der Betrieb das bestreitet (siehe unten).

Was wir nie tun

  • Wir löschen keine Bewertung, weil sie schlecht ist. Kritik bleibt stehen, auch wenn sie dem Betrieb nicht gefällt.
  • Der Betrieb kann keine Bewertung löschen, ausblenden oder sortieren. Er kann öffentlich antworten und eine Bewertung melden.
  • Zahlende Betriebe haben keinen Einfluss auf Bewertungen, ihre Reihenfolge oder den Durchschnitt.
  • Wir kaufen keine Bewertungen und geben für eine Bewertung keine Gegenleistung.
  • Wir ändern keinen Text. Passt eine Stelle nicht zu unseren Regeln, bitten wir den Verfasser, sie zu ändern.
  • Wir geben den Namen des Verfassers nicht an den Betrieb weiter, außer der Verfasser stimmt ausdrücklich zu oder ein Gericht ordnet es an.

Wie der Durchschnitt entsteht

Jede veröffentlichte Bewertung zählt einmal. Der Durchschnitt ist der einfache Mittelwert der Gesamtsterne, ohne Gewichtung. Einen Durchschnitt zeigen wir erst ab fünf Bewertungen, damit nicht eine einzelne Stimme über einen kleinen Betrieb entscheidet. Bewertungen von Bewerbern zählen getrennt.

Wann wir eine Bewertung nicht veröffentlichen oder entfernen

  • Beleidigungen und Schmähungen
  • Namen von Kolleginnen, Kollegen oder Vorgesetzten und andere private Daten
  • Angaben über Gesundheit, Religion, Herkunft oder ähnlich Persönliches einzelner Menschen
  • Geschäftsgeheimnisse
  • Tatsachenbehauptungen, die bestritten und vom Verfasser nicht belegt werden
  • Bewertungen ohne Bezug zum Betrieb als Arbeitgeber

Bewertung melden

Unter jeder Bewertung steht „Melden”. Melden kann jeder, auch der bewertete Betrieb.

  • Bei Meldungen wegen eines Regelverstoßes oder weil die Person nie im Betrieb war, nehmen wir die Bewertung sofort offline, bis wir entschieden haben.
  • Bestreitet der Betrieb, dass die Person bei ihm gearbeitet oder sich beworben hat, bitten wir den Verfasser um einen Nachweis und fragen ihn, ob wir seinen Namen dem Betrieb nennen dürfen. Ohne Nachweis oder ohne diese Zustimmung bleibt die Bewertung offline.
  • Bleibt die Bewertung, geht sie unverändert wieder online. Melder und Verfasser bekommen unsere Entscheidung mit Begründung.

Meldungen erreichen uns über den Link „Melden” oder über das Kontaktformular. Ansprechpartner und Anschrift stehen im Impressum.